Stellungnahme des Regionalen Katholikenrates Aachen-Stadt

Der Katholikenrat Aachen-Stadt hat zu den Beschlüssen des Synodalkreises im Rahmen des Heute-bei-Dir-Prozesses und der III. Synodalversammlung des Synodalen Weges auf Bundesebene Stellung genommen. Die regionalen Katholikenräte Aachen-Land, Düren, Eifel, Heinsberg, Kempen-Viersen und Mönchengladbach unterstützen die Stellungnahme.

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Datum:
Fr. 11. März 2022
Von:
Katholikenrat Aachen-Stadt

Stellungnahme Katholikenrat Aachen-Stadt zu den Beschlüssen des Synodalkreises im Rahmen des Heute-bei-Dir-Prozesses und der III. Synodalversammlung des Synodalen Weges auf Bundesebene

  1. Wir begrüßen ausdrücklich die richtungsweisenden Beschlüsse der III. Synodal-versammlung, die auch mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit der Bischöfe für folgende Grundsätze gestimmt hat:
  • Stärkung der Rechte aller Getauften und Gefirmten in Liturgie, Verkündigung und Diakonie
  • die Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität zu verbindlichen Handlungsmaßstäben zu machen
  • in allen Handlungsfeldern der Kirche die Kriterien der Partizipation und Rechtsförmigkeit, der Transparenz und Kontrolle, der Professionalität und des Vertrauensschutzes durchzusetzen
  • Veränderungen des Kirchenrechts hinsichtlich der vorhandenen Machtstruktur anzustoßen
  • Wir sind überzeugt: Die Person ist der Ausgangs- und Zielpunkt aller Entscheidungen. Sie übernimmt Verantwortung in dem Maß, wie sie an Entscheidungen beteiligt ist. Aus diesem Grund sind auch kirchliche Entscheidungsstrukturen auf Partizipation auszulegen. Denn wir sind „zur

             Freiheit berufen“ (Gal 5,13)

 

  1. Wir begrüßen des Weiteren, dass im Sinne dieser Grundsätze beschlossen wurde:
  • die Zulassung von Frauen zu allen Ämtern voranzutreiben und in den Diskurs mit Rom einzubringen
  • die Einbeziehung von Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs auf den Weg zu bringen
  • die Aufhebung des Pflichtzölibates voranzutreiben
  • Queere Menschen zu respektieren und nicht länger zu diskriminieren und hier auch eine entsprechende Änderung des Katechismus einzufordern
  • Segensfeiern für alle Paare, die sich lieben, anzubieten
  • die kirchliche Grundordnung so zu verändern, dass die Frage der Loyalität nicht mehr an die Lebensform (geschlechtliche Orientierung, Formen gelebter Partnerschaft) gebunden wird

 

  1. Hinsichtlich der Beschlüsse des Synodalkreises im Heute-bei-dir-Prozess im Bistum Aachen freuen wir uns über das Einfordern veränderter Haltungen
  • hin zu einer guten Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlich engagierten Menschen
  • hin zur Charismenorientierung
  • hin zur Priorisierung von diakonischem und schöpfungsgerechtem Handeln
  • hin zur Wertschätzung von geschlechtlicher Vielfalt und sexueller Identität
  • hin zur verfassten Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

 

  1. Eine deutliche Veränderung fordern wir hingegen hinsichtlich des Beschlusses des Synodalkreises zum Thema der Basis AG 3 „Pastorale Räume“.

Hier sieht die Beschlussvorlage vor:

… beschließt der Synodalkreis, dass das Bistum Aachen sich zukünftig in einem angemessenen Entwicklungsprozess zu ca. 50 am Sozial- und Lebensraum orientierten pastoralen Räumen gliedert, die mit ihren Orten von Kirche zusammen voraussichtlich 8-13 Pfarreien bilden werden.(…) Damit die Pfarreien und ihre pastoralen Räume dauerhaft wirksam werden können, ist ausdrücklich für diesen Bereich die Steuerung von finanziellen, personellen (Arbeitsverhältnisse) und infrastrukturellen (Gebäude) Ressourcen auf beiden Ebenen durch geeignete Rechtsträger/Zuwendungsempfänger sicherzustellen. Die heute bestehenden Räte entwickeln sich entlang der neuen Strukturen weiter.(…)

Umgesetzt werden sollen diese Beschlüsse zum 1.1.2024. Und schon bis zum 31.12. 2022 soll geklärt sein die Rechtsstruktur des pastoralen Raums wie auch deren Vermögensverwaltung sowie die Beteiligung der Räte.

Diese Beschlussvorlage läuft dem Gedanken von Synodalität und Partizipation, wie sie der synodale Weg auf Bundesebene beschlossen hat zuwider. Warum?

-Laut Satzung des Synodalkreises bindet sich der Bischof an die Beschlüsse des Synodalkreises. Die Räte können maximal noch Voten abgeben. Das ist gerade auch gegenüber den sich gerade neu formierenden Räten auf Ebene der GdGs, der Regionen, der Diözese alles andere als partizipativ!

-Wenn bis Ende diesen Jahres 2022 die s.g. Neuordnung der Struktur des Bistums in einen rechtlichen Rahmen gegossen werden soll, ist in diesem Zeitrahmen eine verantwortungsbewusste und geregelte Beteilung der noch bestehenden GDGs nicht möglich. Es entsteht der Eindruck, dass man die bestehenden Gemeinden ohnehin für nicht lebensfähig und mündig erklärt.

-Wenn von der Rechtsform der Pfarrei ( 8-13 zukünftig) und ihren pastoralen Räumen gesprochen wird, so ist dies entlarvend: die Rechtsform der Pfarrei sieht den geweihten Priester als Gemeindeleiter vor. Es stellt sich der Verdacht ein, dass die prognostizierte Priesterzahl hier leitend war und die pastoralen Räume nur ein kurzes Intermezzo darstellen werden auf dem Weg zur Großpfarrei.

-Angesichts verschiedener Stellungnahmen von Bischof Dieser glauben wir, dass diese Art der Strukturveränderung nicht in seinem Sinne sein kann, zumal wir annehmen, dass er sich dem Quorum der Zweidrittelmehrheit der Bischöfe anschließt, die im Grundsatzpapier „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche– Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ folgenden Grundüberzeugungen zugestimmt haben:

Um der Berufung des gesamten Gottesvolkes willen muss jene gewaltenmonistische Struktur überwunden werden, wonach Legislative, Exekutive und Judikative ausschließlich im Amt des Bischofs gebündelt sind und auf der Ebene der Pfarrei jegliche Leitungskompetenz beim Pfarrer liegt, die dieser zwar partiell an andere delegieren, im Konfliktfall aber auch jederzeit wieder an sich ziehen kann.

Deswegen fordern wir im Sinne des synodalen Weges folgende Veränderung im Strategieplan des „Heute-bei-dir-Prozesses“:

-Geben Sie detailliert Auskunft darüber, was Sie unter „pastoralem Raum“ verstehen. Erläutern Sie, wie der pastorale Raum rechtssicher mit Personal und Finanzen ausgestattet werden soll und welche genauen Leitungsformen hier möglich sind im Sinne des Kirchenrechtes. Erklären Sie, wie die Zahl 50 pastorale Räume zustande kommt.

Erläutern Sie, welche Funktion der Pfarrei in Zukunft zukommen soll, welche Größe sie haben soll und welche Pfarreien Sie konkret planen zu fusionieren.

- Geben Sie jedoch den Plan zur Errichtung von 8 bis 13 Großpfarreien auf und erhalten Sie die Pfarrei als Ebene der Kirche am Ort, in welcher mündige Christen in den entsprechenden Gremien (Pfarreirat/GDG-Rat/KV) Mitverantwortung für Pastoral und Verwaltung übernehmen können.

-Beteiligen Sie die bestehenden GDGs an der Umgestaltung der pastoralen Räume bzw. Pfarreien, indem sie mit den gewählten Gremien vor Ort erörtern, welche Leitungsformen (CIC 517§2, CIC 517&1, Verantwortlichenmodell mit und ohne Priester;…)die Menschen vor Ort sich vorstellen und an welchen sie sich als  mündige Christen im Sinne des allgemeinen Priestertums aktiv beteiligen würden.

-Erhalten Sie mit der Ebene der Regionen ein funktionierenden subsidiäres Instrument, welches sich den Prinzipien von Charismenförderung, Qualifizierung von Ehrenamt, diakonischer und nachhaltiger Orientierung sowie regionaler Jugendarbeit verpflichtet sieht. Und kehren Sie auf dieser Ebene zur Wahl des regionalen Leitungsteams durch die regionalen Räte statt zur Bestellung der Regionalvikare und ihrer pastoralen Mitarbeiter:innen durch den GV zurück!

-Setzen Sie schon jetzt Beschlüsse der Synodalversammlung hinsichtlich Gendergerechtigkeit und Diversität um, indem Sie Frauen in Leitungsämter berufen und queere Menschen in den kirchlichen Dienst aufnehmen (Aussetzung der Frage nach der gelebten Partnerschaft in kirchlichen Arbeitsverträgen und der Missio Canonica, bis die kirchliche Grundordnung überarbeitet ist)!