Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern des Katholikenrates, sie tritt mindestens einmal im Jahr und außerdem dann zusammen, wenn der Vorstand oder 1/4 der Mitglieder dies verlangt.
Die Vollversammlung bestimmt den Rahmen der Arbeit, fasst Beschlüsse grundsätzlicher Art und nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen.
Für Bereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und der ständigen Mitarbeit des Katholikenrates bedürfen, beschließt die Vollversammlung, Sachausschüsse einzurichten (ggf. im Zusammenwirken mit dem Regionalpastoralrat).
Zur Beratung aktueller Fragen kann die Vollversammlung beschließen, ad-hoc-Ausschüsse einzurichten, die ihre Arbeitsergebnisse entsprechend dem Auftrag der Vollversammlung dem von der Vollversammlung bestimmten Organ des Katholikenrates oder der Vollversammlung selbst vorlegen.